Hygienekonzept

Eure Gesundheit ist 
uns wichtig!

GEIMPFT, GENESEN & MASKENPFLICHT + Test

Liebe Freunde und Besucher,

leider gilt inzwischen in Baden-Württemberg die nächste die Corona Warnstufe. Von nun an dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen ins Kino eingelassen werden, die einen negativen Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststation vorweisen können. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von dieser Regelung in der Warnstufe ausgenommen.

Mit einem ausgeklügelten Plan, können wir für Euch 91 Plätze bereithalten.

 

Das heisst:
Zutritt nur für Genesene & Geimpfte

­
­
­
­
­

2G+-Regelung (Eintritt nur noch für Geimpfte & Genesene mit gültigem negativen Antigen-Schnelltest von offizieller Stelle)
✓ Ja,  ausgenommen Kinder bis einschliesslich 17 und Schüler

Maskenpflicht
✓ Ja, im Kinogebäude, sowie auf dem Sitzplatz

Kontaktdaten erforderlich
✓Ja, Formulare und QR Codes für die Apps vor Ort verfügbar

Abstand im Saal zu anderen Besucher
✓ Ja, die Sitze sind entsprechend gekennzeichnet

Verzehr am Sitzplatz möglich
✓ Ja

 

Stand 29. November 2021

Programmkino

Zum Anfang starten wir mit einem kleinen aber feinen Programm.

Am Wochenende dürft Ihr jeweils am Freitag und Samstag um 20:15 Uhr die Vorstellung geniessen. Für die Kids und unsere jung gebliebenen Besucher behalten wir den Sonntag Nachmittag um 15 Uhr bei. Bitte achtet hier auch auf unser aktuelles Wochenprogramm.

Der Besondere Film

Für den Besonderen Film haben wir Filme aus dem ersten Halbjahr ausgewählt, die Ihr noch nicht sehen konntet. Für das besonders Besondere Jahr 2021 läuft der Besondere Film nun nur einmal im Monat. Das neue Progamm findet Ihr auf unserem aktuellen Plakat und Flyer.

Schutzkonzept

Wir bitten Euch zu Eurem eigenen Schutz und der unserer MitarbeiterInnen Euch an die ausgehängten und üblichen Hygieneregeln zu halten. Wir sind verpflichtet Eure Daten beim Besuch bei uns im Kino aufzunehmen und vier Wochen zu archivieren. Selbstverständlich werden sie dann vernichtet.

Corona-Verordnung

Es gelten die Schutz- und Hygienemaßnahmen des Landes Baden-Württemberg

Ausnahmeregelung für Kinder und Schüler

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Ein Schulnachweis wird demnach nur von älteren Jugendlichen ab 15 J. benötigt. Der Nachweis kann hier etwa z. B. durch den Schülerausweis, Schülermonatskarten, Zeugnisse erfolgen oder durch sonstige Nachweise die belegen, dass man noch zur Schule geht.

Kontaktdatennachweis

Bitte ladet Euch am Besten schon vor dem Vorstellungsbesuch das Formular herunter, füllt es aus und werft es nach Kauf Eurer Tickets in den vor Ort vorbereiteten Behälter.

Überblick für den Kinobesuch

2G+ Nachweispflicht Ausgenommen Kinder und Schüler (siehe unten)
Maskenpflicht im gesamten Kinogebäude, auch auf dem Sitzplatz, außer beim Verzehr!
Verzehr am Sitzplatz möglich
Kontaktdaten erforderlich
Abstand im Saal zu anderen Besucher

2G Nachweispflicht Zutritt nur für Geimpfte & Genesene und gültigem negativen Anitgen-Schnelltest
Der Kinobesuch ist nur mit einem Impfnachweis oder Genesen möglich.

Wir benötigen einer der folgenden Nachweise

(in Verbindung mit einem Lichtbildausweis)

Nachweis über vollständigen Impfschutz
durch Vorlage des Impfausweises oder CovPass. Die letzte Impfung muss 14 Tage zurückliegen!
Der Impfausweis muss im Original vorliegen (Fotos können nicht akzeptiert werden).

Genesenen Nachweis
Von Covid-19 genesene Personen benötigen den Nachweis eines positiven PCR Tests oder vergleichbarer Nachweis. Die Infektion muss mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegen.

Grundsätzlich gilt für alle Besucher

  • Wenn Sie Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, verzichten Sie bitte auf den Kinobesuch. Besucher, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, dürfen das Kino nicht betreten.
  • Maskenpflicht und Abstand gilt auch für Besucher mit 2G Nachweis

Kontaktdaten

Beim Ticketkauf ist das Kino Kandern ­verpflichtet, von allen Besuchern den ­Namen und die Kontaktdaten (­Telefon und Adresse) zu erheben und vier ­Wochen lang zu speichern. Ohne ­Angabe dieser Daten ist ein Kinobesuch leider nicht möglich.

Mundschutz

Im gesamten Kinogebäude müssen alle Besucher ab 6 Jahren eine Mund-Nasen-­Bedeckung tragen. Auf dem Sitzplatz im Kinosaal und während der Filmvorstellung darf diese abgenommen werden. Kinder unter 10 Jahren müssen von Ihren Eltern an den Platz begleitet werden.

Handdesinfektion

Bitte nutzen Sie bei Betreten des ­Kinos und nach Nutzung der Toiletten den ­Desinfektionsspender. Achten Sie auch bitte auf die Handhygiene. In den Sanitärräumen stehen Ihnen Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.

Sitzplätze

Wir haben unseren Sitzplan so angepasst, dass der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zu den nächsten Sitzplätzen gewährleistet ist. Ihr könnt auf den freien Plätzen in Gruppen zusammensitzen.

Abstand halten

Achten Sie bitte auf Bodenmarkierungen und ­Wegweiser im Foyer. Im Kinosaal sind die Sitzplätze so angeordnet, dass immer der Mindestabstand zu anderen Besuchern gewährleistet ist.

Rücksicht nehmen

Verzichten Sie auf das Händeschütteln und Umarmungen. Wenn Sie husten oder niesen müssen, dann bitte in ein Tschentuch oder in die Armbeuge.

Frischluftzufuhr

Wir heizen bis zum Beginn des Films, danach wird über die Lüftungsanlage im Laufe der Vorstellung nur noch frische Luft in den Saal eingeleitet.

Eure Gesundheit und die unserer Mitarbeiter hat für uns höchste Priorität!

Das Kino Kandern Team sagt Danke für Eure Geduld & Unterstützung